Schwere Fehler im BVWP 2030, es fehlt ein Bedarfsnachweis, Einschätzung der Dringlichkeit ist falsch.

Nach dem Methodenhandbuch zum Bundesverkehrswegeplan 2030 sind Engpässe im Schienenbereich dadurch definiert, dass die Summe der Züge des Schienenpersonenfern- (SPFV) und -nahverkehrs (SPNV) sowie des Schienengüterverkehrs (SGV) 110 % oder mehr der Nennleistungsfähigkeit des betreffenden Streckenabschnittes beträgt. Neben der prozentualen Überschreitung der Nennleistungsfähigkeit ist die Absolutzahl der Züge (differenziert nach SPFV, SPNV und SGV) auf dem betreffenden Streckenabschnitt maßgebend für die Bedeutung des Engpasses. (Methodenhandbuch BV WP 2030 Seite 254).

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/BVWP/bvwp-2030-methodenhandbuch.pdf?__blob=publicationFile

Die Bundesregierung hat in der Beantwortung der kleinen Anfrage Bündnis 90 die Grünen festgestellt, dass 2030 die Strecke für den Brenner Nordzulauf zu 70 % ausgelastet sein wird. Somit ist kein Engpass gegeben. Ebenso ist damit die Frage nach dem Bedarf geklärt, es gibt keinen. Hiermit kann auch der Bemessungsfall von 400 Zügen den die Bahn immer wieder ins Spiel bringt als falsch widerlegt werden und die Kapazität der Bestandsstrecke ist ausreichend.

Weiterhin bestätigt die Bundesregierung in ihrer Antwort dass es noch keine Nutzen Kosten Analyse  für das Projekt 002-009-V03 (Brenner Nordzulauf) gibt. Nachdem die Nutzen Kosten Analyse die Basis für die Einstufung des Projektes in den vordringlichen Bedarf darstellt ist auch hiermit klar dass diese Einstufung nicht korrekt ist. (Bundesverkehrswegeplan Seite 12 und http://www.verkehrskonferenz.de/fileadmin/archiv/konferenz_2016/Papers/walther_dahl_methodenhandbuch_bvwp_2030_was_ist_zu_beachten.pdf.

Vieregg und Rössler wurden am 7.11.2016 im Verkehrsausschuss des Bundestages zum Bundesverkehrswegeplan 2030 angehört. Ich zitiere aus dem Kommentar:

„Für die Neubaustrecke (München -) Grafing – Kiefersfelden liegt noch keine positive Bewertung vor. Doch ohne positive Bewertung (NK-Wert über 1,0) kann dieses Projekt nicht in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen werden und wenn dies gemacht würde, wäre dies ein ungeheuerlicher Vorgang.“ https://www.bundestag.de/blob/478878/9a668e696ec708f53069ffd5edb61baf/083_sitzung_vieregg-data.pdf

Trotz dieses Hinweises von Fachkundigen auf den schwerwiegenden Fehler in der Planung wurden der Bundesverkehrswegeplan sowie das Bundesschienenwegeausbaugesetz verabschiedet.

Ich kann mich den Ausführungen von Vieregg und Rössler nur anschließen, die politischen Entscheidungen im Falle des Brenner Nordzulaufes sind ungeheuerlich.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.